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Basel II und Basel III

Der Ausschuss für Bankenaufsicht in Basel hat in den letzten Jahren international gültige Regeln zu den Eigenkapitalvorschriften erlassen. Neben Basel I und Basel II gelten auch die neuen Vorschriften für Basel III.

Unter dem Titel Basel II und auch Basel III ist eine Regelung der Eigenmittelbestimmungen für Kreditinstitute zu verstehen. Demnach wird die Mindesthöhe der Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten mehr von der Bonität der Kreditnehmer abhängig gemacht. Das bedeutet, dass bei Krediten für Kundinnen und Kunden mit schlechter Bonität sich die Bank mit einem größeren „Risikopolster“ in Form von Eigenkapital absichern muss, als dies bei Kunden mit guter Bonität notwendig wäre. Eine höhere Unterlegung mit Eigenkapital bedeuten aber höhere Kosten für die Bank, die sie in Form höherer Kreditzinsen weiterverrechnet.

Basel III

Basel III überholt auf Basis der Erfahrungen der Banken- und Finanzkrise das bestehende Regelwerk und soll so einen besseren Schutz vor weiteren Krisen bieten.

Es wurden dabei vor allem die Maßstäbe für das Mindest-Eigenkapital der Banken verschärft, d. h. die Banken müssen in Zukunft mehr Eigenkapital halten, um etwaige Verluste besser ausgleichen zu können. Die Art, wie diese Eigenkapitalbestände errechnet werden, wird strenger ausgelegt.

Wichtige Faktoren für ein positives Rating

Wesentlich ist, dass der Jahresabschluss möglichst frühzeitig zur Verfügung steht. In der Praxis kann wohl davon ausgegangen werden, dass die Vorlage innerhalb von sechs bis neun Monaten nach dem Stichtag die Erwartungen der Bank gerade noch erfüllen wird. Längere Zeiträume werden vermutlich mehr oder weniger skeptisch wahrgenommen und besonders hinterfragt werden. Eine schnelle Vorlage könnte in einigen Fällen durchaus zu einer Verbesserung der Einschätzung der Managementqualität führen.

Vorlage einer aktuellen Saldenliste

Ergänzend zur Vorlage des letzten Jahresabschlusses könnte diese samt einem aussagekräftigen Vorjahresvergleich für den entsprechenden Zeitraum einen zeitnahen Beleg für die weitere unternehmerische Entwicklung darstellen.

Bilanzkennzahlen

Notwendig sind positive Kennzahlen zu Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Eine ganz wichtige Rolle spielen hier die Eigenkapitalquote, die Fremdkapitalstruktur, der Cashflow, die Schuldentilgungsdauer und die Umsatzrentabilität.

Erstellung eines Geschäftsplanes mit Plan-Bilanz, Plan-Gewinn- und Verlustrechnung sowie eines Finanzplanes

Diese sind auch regelmäßig durch Soll-Ist-Vergleiche, ob die Planzahlen in der Realität auch eintreffen, zu überprüfen.

Bisherige Kreditabwicklung durch den Unternehmer

Das heißt, es wurden die eingegangenen Verpflichtungen fristgerecht durch den Kreditnehmer erfüllt.

Stand: 1. Jänner 2024

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